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Häufige Fragen

Was heißt Personalleasing?

Wir vermitteln Ihnen einen Job bei unseren Kunden auf Basis von Personalleasing. Sie haben einen Dienstvertrag mit ESTET Personal und arbeiten in den Werkstätten oder auf den Baustellen unserer Kunden. Ob kurz- oder langfristig, ob im In- oder Ausland, wir bleiben Ihr Arbeitgeber auch wenn sich unter Umständen Ihr Einsatzort ändert.

Gibt es einen Unterschied zwischen Personalleasing, Arbeitskräfteüberlassung, Zeitarbeit oder Leiharbeit?

Alle Begriffe haben dieselbe Bedeutung, wobei das Wort Zeitarbeit verstärkt in Deutschland verwendet wird. Grundsätzlich beschreiben diese Begriffe ein Dreiecks-Verhältnis zwischen Mitarbeiter, Überlasser und Beschäftiger. Der Mitarbeiter hat ein Dienstverhältnis mit einer Personalleasingfirma (Überlasser), erbringt seine Arbeitsleistung jedoch bei einem anderen Unternehmen, dem Beschäftiger.

Bei welcher Firma bin ich angestellt und welche Leistungen erhalte ich?

Sie sind bei ESTET Personal GmbH angestellt und erhalten von uns einen Dienstvertrag nach österreichischem Recht lt. Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung. Sie erhalten zusätzlich zu Ihrem Lohn/Gehalt die kollektivvertraglich festgelegten Zulagen und Aufwands­entschädigungen, sowie ein 13. und 14. Lohn/Gehalt (Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld). Auch Urlaubstage stehen Ihnen wie bei jedem Dienstverhältnis zu.

Für welches Unternehmen bzw. für welchen Beschäftiger
ist die Position ausgeschrieben?

Aus Datenschutzgründen geben wir diese Information erst in einem persönlichen Gespräch nach Abklärung mit unseren Kunden an unsere Bewerber weiter.

Wie läuft der Bewerbungsprozess?

Link Infos zum Bewerbungsablauf

Es ist aktuell keine interessante Stelle für mich ausgeschrieben.
Kann ich mich trotzdem bewerben?

Unter diesem Link „Bewerbungsformular“ können Sie sich gerne initiativ bewerben,
oftmals ergeben sich kurzfristig neue Jobangebote.